Die deutsche Hundesteuer

Sie ruft bei vielen Hundehaltern verständnisloses Kopfschütteln hervor: die deutsche Hundesteuer. Manche betiteln die Steuer auf ihren geliebten Hund sogar als Abzockerei, was durch die bundesweit uneinheitlichen und stark differierenden Steuerbeträge untermauert wird. Aus diesem heiß diskutierten Flickenteppich haben sich zudem teilweise hartnäckige Mythen gebildet. Hier erläutern wir Ihnen einige hilfreiche Informationen zur deutschen Hundesteuer und geben Ihnen einige Tipps, wie Sie teuren Ärger vermeiden und Steuern sparen können.

Die Hundesteuer in Deutschland und anderswo

In Deutschland muss jeder Hundehalter seinen Hund ab einem Hundealter von drei Monaten anmelden und Hundesteuer bezahlen. Jeder weitere Hund unterliegt ebenfalls einer Anmeldung und kostet extra. Diese Basis gilt bundesweit gleichermaßen – alles Weitere aber nicht, wie zum Beispiel die Steuerhöhe oder die Bußgelder, die für Nichtentrichtung verlangt werden.

Die Hundesteuer ist eine direkte Aufwandssteuer, die kommunal erhoben und in den Städten und Gemeinden festgesetzt wird. Gleiches gilt für die Höhe der Bußgelder. Formulare zur Anmeldung und Abmeldung der Hunde gibt es demnach bei der jeweiligen Stadt, der Gemeinde oder beim direkt beim Finanzamt, wo Hundehalter ihren Haushalt gemeldet haben. Dabei ist zu beachten, dass es völlig egal ist, wenn Sie sich als Hundebesitzer mit Ihrem Hund in mehr oder weniger großem Umfang woanders aufhalten! Für die Steuerbetragsfestsetzung gilt immer Ihr offizieller Wohnort!

Und die jährlichen Beiträge zur Hundesteuer für einen Hund differieren deutschlandweit enorm, wie einige Beispiele (Stand 2022) zeigen:

  • Hamburg: 90 Euro, gefährliche Hunde 600 Euro
  • Wuppertal: 160 Euro, Kampfhunde 1.000 Euro
  • Bremen: 150 Euro für jeden Hund
  • Leipzig: 96 Euro
  • München: 100 Euro, Kampfhunde 800 Euro
  • Frankfurt: 102 Euro, gefährliche Hunde 900 Euro
  • Nürnberg: 132 Euro, Listenhunde 264 Euro, Kampfhunde 1.056 Euro

Das Halten jedes weiteren Hundes kostet zusätzlich, was bundesweit ebenfalls unterschiedlich geregelt ist.

Der Gesetzgeber sagt, die Hundesteuer sei vornehmlich dazu da, um ordnungspolitische Ziele zu verfolgen und die Zahl der Hunde zu begrenzen. Diese lapidare und aus der Zeit gefallene Erläuterung und die starken Unterschiede sorgen für Unmut unter Hundebesitzern. Viele fühlen sich einfach abgezockt und sie argwöhnen, dass diese Steuergelder gerne herangezogen werden, um leere Kommunalkassen zu füllen.

Bei unseren europäischen Nachbarn sieht es ganz anders aus. So haben beispielsweise Dänemark und Frankreich die Hundesteuer bereits in den 1970-er Jahren und England und Schweden in den 1990-er Jahren abgeschafft.

Mythen und Spartipps zur Hundesteuer

Um die deutsche Hundesteuer ranken sich viele Mythen. So glauben manche Hundehalter, damit würde die Beseitigung von Hundekot finanziert werden. Andere meinen, mithilfe der Steuer würden die Kosten für Spazierwege oder Parkanlagen getragen werden. Nichts davon stimmt!

Vielmehr steht der Hundesteuer keine bestimmte Leistung gegenüber!

Die Bußgelder für die Hinterziehung von Hundesteuern sind saftig und ebenfalls in jeder Kommune unterschiedlich hoch. So kann das Strafgeld neben den steuerlichen Nachzahlungen von 250 bis 10.000 Euro reichen. Daher ist es ratsam, seinen Hund rechtzeitig anzumelden und Steuern für ihn zu entrichten. Zumal kommunal immer mehr “Fahnder” eingesetzt werden.

In Deutschland gibt es tatsächlich noch eine Steueroase für Hunde und zwar im niederbayerischen Windorf, wo die Hundehaltung steuerlich kostenfrei ist. Sparen ist auch im niedersächsischen Emsbüren möglich, wo ein Ersthund lediglich mit 36 Euro im Jahr besteuert wird. Weitere steuerliche Einsparungen für Fellnasen sind in manchen Kommunen durch die Vorlage eines Hundeführerscheins möglich.

Gut sieht es auch für das Halten von Blindenführhunden und Assistenzhunden für Menschen mit eingeschränkter Mobilität aus. Nach Beantragung und Vorlage des Schwerbehindertenausweises kann die Hundesteuer unter Umständen erlassen werden.

Es lohnt sich in jedem Fall, wenn Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Stadt nach den jeweiligen Bedingungen der Hundesteuer erkundigen!

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