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Achtung! Hundesteuer-Erhöhung und andere Änderungen für 2025

Für unsere Vierbeiner bringt das neue Jahr einige Änderungen mit, die allerdings nur Herrchen und Frauchen zu spüren bekommen. Die Hundesteuer 2025 wird leider vielerorts erhöht, insbesondere für sogenannte Listenhunde. Halter und Halterinnen von Assistenzhunden dürfen sich hingegen freuen. REICO Partner Hundefutter Vital sagt, wie hoch die Hundesteuer Erhöhung 2025 ausfällt und auf welche weiteren Veränderungen Sie sich einstellen müssen.

Eines bleibt auch 2025 – wie immer – gleich: Das artgerechte Reico Hundefutter enthält alles, was Ihr treuer Freund für ein gesundes Leben braucht. Im Zuge unserer kostenlosen und unverbindlichen Futterberatung verraten wir Ihnen gern mehr dazu.

Wie hoch fällt die Hundesteuer Erhöhung 2025 aus?

Die Gemeinden sind klamm, sie brauchen Geld. Deshalb schrauben sie 2025 in vielen Fällen an der Hundesteuersatzung. Weil jede Kommune den zu zahlenden Betrag für sich festlegt, können wir hier nur einige Beispiele nennen. So steigt die Hundesteuer in Ennepetal, NRW, von 114 auf 125 Euro für einen einzelnen Hund – die Erhöhung beträgt knapp 10 Prozent. Wer zwei Hunde hält, muss sogar fast 17 Prozent mehr Steuern zahlen.

Damit gibt sich die Stadt noch moderat, denn in anderen Orten müssen Hundehalter und Hundehalterinnen bis zu 650 Prozent mehr zahlen! Den Vogel bei dieser Steuerpflicht schießt konkret die Stadt Trossingen in Baden-Württemberg ab, wo Listenhunde wie Mastino, Pit Bull Terrier und Bullmastiff preislich von 96,00 Euro pro Jahr auf 720,00 Euro hochschießen. Für jeden weiteren Hund müssen Herrchen und Frauchen laut Satzung 1.440 Euro bezahlen. Bis einschließlich 2024 zahlten Listenhundebesitzer und -besitzerinnen dasselbe wie alle anderen auch.

Allgemein werden Listenhunde in zahlreichen Gemeinden (sehr) viel teurer, während die Abgaben für „normale“ Hunderassen weniger rasant steigen. Einige Kommunen haben sich dafür entschieden, Fellnasenfreunde mit mehreren Tieren deutlich mehr zu besteuern und lassen den Steuersatz für einen Hund weitgehend gleich.

Hundesteuer für Assistenzhunde fällt endlich weg!

Für viele Menschen ist der treue Assistenzhund eine absolute Notwendigkeit. Er bietet ihnen die Möglichkeit, trotz gesundheitlicher Einschränkungen am Leben teilzunehmen. Trotzdem war er bis auf wenige Ausnahmen vielerorts steuerpflichtig. Ab 2025 ändert sich das endlich! Speziell ausgebildete, zertifizierte Assistenzhunde sind ab jetzt steuerbefreit, dazu zählen vor allem:

  • Mobilitätsassistenzhunde
  • Blindenführhunde
  • Signalhunde
  • Warnhunde

Die Inklusion ist ein wichtiges gesellschaftliches Thema, das an dieser Stelle noch etwas hinkte. Ab jetzt wird die besondere Rolle der Assistenzhunde deutlich mehr gewürdigt, indem diese Steuern entfallen – und das ist absolut gut so.

Neue Regel in Brandenburg: Hund jetzt auch beim Ordnungsamt melden

Schon seit dem 1. Juli 2025 müssen in Brandenburg treusorgende Hundefreunde ihr Haustier nicht nur bei der Finanzkasse des jeweiligen Ortes anmelden, sondern auch beim lokalen Ordnungsamt. Aus Datenschutzgründen dürfen Finanzkasse und Ordnungsamt ihre Daten nicht austauschen, darum müssen Herrchen und Frauchen beide Wege persönlich antreten. Dabei ist es ganz egal, ob Sie Ihr Tier schon länger oder gerade erst angeschafft haben.

Grund: In diesem Bundesland treffen die Behörden keine Unterscheidung zwischen Listenhund und Nicht-Listenhund. Nur Tiere, die durch eine tatsächliche Gefährdung auffallen, müssen bestimmte Auflagen erfüllen. Und das regelt nun einmal das kommunale Ordnungsamt.

Kann ich einen aggressiven Hund beim Ordnungsamt melden? 

Wo wir gerade beim Thema sind: Wem ein aggressiver Hund auffällt, der kann in ganz Deutschland Anzeige beim Ordnungsamt oder bei der Polizei erstatten. Zuständig ist auch die Veterinäraufsicht. Haben Sie Verletzungen erlitten, sollten Sie sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen, um den Tathergang zu beweisen. Das ist wichtig, um weitere Angriffe zu verhindern und die menschlichen Halter/innen des Hundes zur Rechenschaft zu ziehen, die bei der Hundehaltung versagt haben. 

Das sind die Änderungen beim Tierschutzgesetz im Jahr 2025

Die Politik schärft den Qualzucht-Paragraph im Tierschutzgesetz nach: Hunde mit „Qualzuchtmerkmalen“ dürfen nicht mehr in Ausstellungen gezeigt oder im Online-Handel angeboten werden. Auch Werbung für derartige Rassemerkmale wird verboten, Aufklärung über die Qualzuchtproblematik bleibt hingegen ausdrücklich erlaubt.

Außerdem arbeiten Tierschutzorganisationen und Politiker darauf hin, Rückzüchtungen mit Elternteilen, die Merkmale für ein Zuchtverbot ausweisen, zu untersagen. Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht eine 15-jährige Übergangsfrist für die Einführung dieser Maßnahmen vor. Das heißt, es wird vorerst wieder einen Flickenteppich in ganz Deutschland geben, bis die neuen Regeln überall fällig sind.

Über alle finanziellen und bürokratischen Fragen sollten wir nicht vergessen: Im neuen Jahr 2025 erwarten uns Hundefreunde wieder viele aufregende, glückliche und fröhliche Stunden mit unseren geliebten Vierbeinern. Ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter: Knuddeln und Toben geht immer!

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