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Gefahr im Wald: Dürfen Jäger Hunde erschießen?

Ausgedehnte Waldspaziergänge sind eine Wohltat für Mensch und Hund. Natürlich nimmt der Vierbeiner dabei immer wieder neue Fährten auf, das liegt ihm im Blut. Die Gerüche von Eichhörnchen, Fuchs, Reh und Wildschwein sind aber auch zu interessant! Dabei geht beileibe nicht jedes Fellnase tatsächlich auf die Jagd, aber diejenigen, die es tun, sind dem Förster ohne Frage ein Dorn im Auge. Schreckensgeschichten von erschossenen Hunden machen die Runde, aber: Dürfen Jäger wirklich Hunde erschießen?

Wir nehmen die Antwort vorweg, sie lautet: Ja, zum Schutz des Wildes. Allerdings sind an den tödlichen Schuss feste Bedingungen geknüpft, sodass die Gefahr für Milo, Luna, Balu und Konsorten zum Glück eher gering ist. Reico Partner Hundefutter Vital empfiehlt passend zum Waldspaziergang die Futtersorte MaxidogVit “Wild”, mit Wildfleisch, frischem Gemüse und Geflügel. Das zähmt den inneren Wolf.

Unter welchen Bedingungen dürfen Jäger Hunde erschießen?

Wie so oft regelt in Deutschland jedes Bundesland diese Frage für sich. Das heißt, es gibt leicht voneinander abweichende Regeln, die allerdings eines gemeinsam haben: ein wildernder Hund außerhalb des Einflussbereichs des Halters darf erschossen werden, wenn andere Abhilfemaßnahmen nicht wirken. Dafür muss der Vierbeiner in der Lage sein, die „Beute“ tatsächlich zu reißen. Ein Havaneser auf der Jagd nach einem Hirsch stellt in diesem Sinne keine Gefahr dar – ganz im Gegensatz zu einem ausgewachsenen Schäferhund.

Dürfen Jäger Hunde erschießen in Baden-Wüttemberg?

Im Detail sieht die Gesetzeslage, wie gesagt, unterschiedlich aus. Fragt man zum Beispiel: „Dürfen Jäger Hunde erschießen in Baden-Württemberg?“, so ist der Abschuss eines wildernden Hundes kaum möglich. Nach § 49 JWMG heißt es, dass jagberechtigte Personen nur dann auf einen Hund oder eine Katze schießen dürfen, wenn sie erkennbar einem Wildtier nachstellen und es dabei gefährden, aber mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizeibehörde und nur im Einzelfall. Andere, mildere Maßnahmen dürfen in diesem Fall nicht erfolgversprechend sein. Erkennbare Polizeihunde, Rettungshunde, Blindenhunde, Jagdhunde und Hirtenhunde sind davon ausgenommen. Auf die darf niemand schießen.

Dürfen Jäger Hunde erschießen in NRW?

In NRW sieht es mit dem Abschuss nicht ganz so streng aus: Hunde, die ersichtlich wildern und sich außerhalb des Einwirkungsbereichs ihrer Halter aufhalten, dürfen von einer jagdberechtigten Person ohne schriftliche Genehmigung erschossen werden. „Wildern“ bedeutet in diesem Fall, Wild aufzusuchen, zu verfolgen oder zu reißen. Übrigens müssen unsere Vierbeiner in diesem Bundesland abseits der Waldwege ohnehin angeleint sein, sie dürfen sich nur auf den Wegen frei bewegen.

Was sind berechtigte Personen: Wer darf einen Hund erschießen?

Gegenüber einem streunenden Hund zur Waffe greifen dürfen ausschließlich Revierinhaber und von ihm angestellte Jagdaufseher, nicht jeder beliebige Jäger. Die Jagdaufseher müssen volljährig sein, außerdem brauchen sie eine Bewilligung der zuständigen Jagdbehörde. Normalerweise sind diese Leute angewiesen, ein Haustier im Wald nur dann zu töten, wenn es wirklich keine anderen Mittel mehr gibt, um Gefahren für das Wild abzuwehren.

Welche Strafe erwartet mich, wenn mein Hund wildert?

Der tödliche Schuss auf einen Hund ist sehr selten. In den meisten Fällen landet das wildernde Tier eher bei der Polizei, die sich dann an den Besitzer oder die Besitzerin wendet. Die Behörde kann die tierische Wilderei mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro belegen, das geht also tief ins Portemonnaie. Hinzu kommt, dass der Revierinhaber Schadensersatz für bereits gerissenes Wild verlangen darf – und von diesem Recht macht er garantiert Gebrauch.

Für Hundebesitzer und -besitzerinnen ist es auf jeden Fall besser, es gar erst nicht so weit kommen zu lassen. 

Wann darf ein Jäger eine Katze erschießen?

Auch der Abschuss von Katzen durch Jäger ist in Deutschland uneinheitlich geregelt. In Hessen können nach § 32 HJagdG Katzen, die zwischen dem 1. März und 31. August mehr als 300 Meter von der nächsten Ansiedlung entfernt jagen, von einem zuständigen Jäger erschossen werden. Im Rest des Jahres beträgt der Abstand 500 Meter. In vielen anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus, in NRW begehen Katzenhalter sogar eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 55 LJG-NRW, wenn ihre Samtpfote unbeaufsichtigt durch ein menschliches Jagd Revier streift.

Für Katzen- und Hundefreunde gilt also: Es ist Vorsicht angesagt! Vermeiden Sie nach Möglichkeit, dass Ihr Tier mit einem Jäger in Konflikt gerät, sonst kann es teuer werden oder sogar tödlich enden.

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