Die neue Tierschutzverordnung | Anbindehaltung ab 2023 verboten
In Deutschland leben mehr als 12 Millionen Hunde. Der Staat will dafür Sorgen tragen, dass es den Tieren bei ihren Herrchen und Frauchen gut geht und sie gesund und glücklich leben können. Dazu wurde im Jahr 2001 die sogenannte Tierschutz-Hundeverordnung ins Leben gerufen. Mit den Stichtagen 1. Januar 2022 und 1. Januar 2023 gab es zahlreiche Änderungen, von denen wir Ihnen in diesem Ratgeber einige vorstellen möchten.
1. Was ist die Tierschutzverordnung/Tierschutz-Hundeverordnung?
Die Tierschutz-Hundeverordnung regelt die Anforderungen an das Halten von Hunden bzw. an das Zusammenleben mit Hunden. Dabei geht es um das Halten von Hunden im Freien, in Innenräumen oder in Zwingern.
Das bundesweit gültige Gesetz regelt außerdem die Bestimmung zur Züchtung von Hunden. Berücksichtigt werden dabei die Grundbedürfnisse der Tiere in verschiedenen Bereichen, unter anderem bei:
Die Tierschutz-Hundeverordnung hat insgesamt 14 verschiedene Paragraphen und eine Schlussformel. Ihre Vorschriften sind nicht anzuwenden während eines Transportes von Hunden sowie unter Umständen während einer tierärztlichen Behandlung und während einer Haltung zu Versuchszwecken.
2. Grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung ab 1. Januar 2023
Das Verbot der sogenannten Anbindehaltung von Hunden trat am 1. Januar 2023 im Rahmen einer Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft, die für andere Bereiche bereits zum 1. Januar 2022 Rechtskraft erlangt hatte.
Hier eine kleine Übersicht einiger der geänderten bzw. neu hinzugekommenen Regelungen seit dem Jahr 2022/2023:
3. Weitergehende Regelungen für Züchterinnen und Züchter
Für Hundezüchterinnen und Hundezüchter gelten seit dem 1. Januar 2023 weitergehende Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung:
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