5 Tipps für den Umgang mit einem Bürohund

Bürohunde liegen voll im Trend. Im Hauptquartier des Online-Riesen Amazon sollen mehrere tausend Vierbeiner die Beschäftigten im Berufsalltag begleiten. Wie viele der 10 Millionen Hunde in Deutschland mit ins Büro dürfen, ist hingegen nicht bekannt, weil darüber keine Statistik geführt wird.

Fest steht jedoch, dass sich Fellnasen am Arbeitsplatz positiv auf das Betriebsklima auswirken. Laut einer Studie des Bundesverbandes Bürohund aus dem Jahr 2020 erleben 92 % der Mitarbeitenden durch einen Hund am Arbeitsplatz ein angenehmeres Arbeitsklima und eine Verbesserung der Work-Life-Balance.

85 % der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden sich über einen wohlerzogenen Bürohund in ihrem Arbeitsumfeld freuen.

1. Wieso es Sinn macht, einen Hund im Büro zu haben

Zahlreiche Studien haben bereits bewiesen, dass Hunde Stress vermindern und den Blutdruck senken. Beim Streicheln wird das Bindungshormon Oxytocin gebildet und das Stresshormon Cortisol abgebaut.

Eine kurze Unterbrechung der Arbeit tut außerdem dem Gehirn gut. Laut Markus Beyer, dem Gründer und Vorsitzenden des Bundesverbands Bürohund, sind Mitarbeitende in Firmen mit Bürohunden außerdem weniger Burnout-gefährdet. Selbstverständlich wirkt sich auch das Gassigehen in der Mittagspause positiv auf die Gesundheit aus.

Hunde stärken die soziale Gemeinschaft und das Miteinander am Arbeitsplatz und bringen Spaß und Dynamik in den Arbeitsalltag. Sie sorgen für Gesprächsstoff und lockern anstrengende Tätigkeiten auf. Ein Arbeitgeber, der Bürohunde unter Einhaltung bestimmter Regeln erlaubt, wird von der Arbeitnehmerschaft positiver aufgefasst und gewinnt an Ansehen.

2. Darf man einen Hund am Arbeitsplatz einfach mitbringen?

Klare Antwort: Nein. Ihr Arbeitgeber ist der Hausherr am Arbeitsplatz und entscheidet darüber, ob Bürohunde zulässig sind oder nicht. Sie müssen deshalb vorab eine entsprechende Erlaubnis bei ihm einholen.

Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und kann die Erlaubnis deshalb verweigern oder nur bestimmte Räumlichkeiten als „Hundezonen“ freigeben. Halten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich nicht daran, droht eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar die Kündigung.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Erlaubnis, einen Hund am Arbeitsplatz zu halten, zurückgezogen werden kann, sollte das Tier ein aggressives Verhalten aufweisen (Az. 8 Sa 1207/13).

Führen Sie selbst vorab eine Umfrage unter den Kollegen durch, bevor Sie die Geschäftsleitung ansprechen. Entscheiden Sie dann, ob es in Ihrem Betrieb überhaupt eine gute Idee ist, einen Bürohund einzuführen. Manche Menschen haben große Angst vor Hunden oder leiden unter Hundeallergien, was ein K.O.-Kriterium sein kann.

3. Was ist die richtige Ausstattung für einen Bürohund?

Ihr Hund sollte sich im Büro wohlfühlen, vor allem wenn er längere Zeit am Arbeitsplatz verbringt. Achten Sie deshalb darauf, alle im Alltag benötigten Utensilien bereitzustellen, zum Beispiel:

  • Futternapf und Wassernapf: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Liebling immer genügend zum Trinken hat. Leckerlis eignen sich als Belohnung zwischendurch. Hundefutter am besten in geruchssicheren Dosen aufbewahren.

  • Ein ruhiger Platz zum Ausruhen und Zurückziehen: Bringen Sie das Lieblingskissen oder die geliebte Decke Ihres Lieblings mit ins Büro und richten Sie eine Wohlfühlecke ein, in die Ihr Hund sich im Bürotrubel zurückziehen kann.

  • Spielzeug und Putzzeug nicht vergessen: Das Spielzeug sollte möglichst keine Geräusche machen. Feuchttücher, Kotbeutel und Tierhaarentferner eignen sich, um kleine „Sauereien“ schnell zu beseitigen.

4. Worauf sollte ich sonst noch achten, wenn es einen Hund im Büro gibt?

  • Bringen Sie nur verträgliche Hunde mit ins Büro: Das Tier sollte aufs Wort gehorchen und eine freundliche Ausstrahlung haben, damit Kollegen und Kunden nicht erschreckt werden. Bei einer Besprechung sollte der Hund auch mal eine Zeit lang alleine in Ruhe für sich bleiben können. Ein Hundetrainer kann unter Umständen helfen, sollte es zu Problemen kommen. Herrchen oder Frauchen sollten stets dafür sorgen, dass der tierische Kollege „keine Spuren hinterlässt“ und die Umgebung sauber und hygienisch bleibt.

  • Schließen Sie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung ab: Sie übernimmt die Haftung bei Schäden, die im Büro durch Ihren Hund entstehen. Etwaige Unfälle beim Gassigehen in der Mittagspause sind nicht über die Berufsgenossenschaft abgedeckt. Es haftet lediglich Ihre private Kranken- oder Haftpflichtversicherung.

  • Die Tiere müssen gesund und geimpft sein: Achten Sie darauf, dass Ihr Hund gut riecht, entwurmt und entfloht ist, damit sich Mensch und Tier gemeinsam im Büro wohlfühlen und gesund bleiben.

  • Richten Sie „hundefreie Zonen“ ein: Mithilfe von Schutzgittern können Sie bestimmte Bereiche wie die Küche oder die Sanitärbereiche absichern und für Hunde unzugänglich machen. Auch Treppen und Türen lassen sich dadurch entsprechend absichern.

  • Gewöhnen Sie Ihren Hund langsam an die neue Umgebung: Die Büroumgebung ist für Ihren Liebling etwas Neues und wahrscheinlich ziemlich aufregend. Das Telefon klingelt, es gibt neue Gerüche und viele neue Vierbeiner kennenzulernen. Starten Sie mit einer Stunde am Tag und steigern Sie die Zahl nach und nach.

5. Weitere Tipps und Informationen rund um das Thema Bürohund

Der Bundesverband Bürohund bietet umfangreiche weiterführende Informationen rund um das Thema Bürohund. Auf seiner Webseite finden Sie beispielsweise diese Themen:

  • „Online-Ausbildung zum zertifizierten Integrationsexperten für die Zulassung von Bürohunden im Unternehmen“
  • eine interaktive Übersichtskarte zu Unternehmen mit Bürohund in Deutschland
  • Vorlagen, Roadmap, Broschüren, Argumente und Mustervertrag für die Integration von Bürohunden
  • Bürohunde-Türanhänger und den Bürohundfilm

  • aktuelle Zeitungsartikel und Online-Berichterstattung rund um das Thema Bürohunde

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